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Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: dealextreme vs Zoll       

  1. #1
    Dauergast Avatar von Tyson
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    dealextreme vs Zoll

    Einmal ist immer das erste Mal... zum ersten Mal nach ich weiß nicht wie oft ist heute eine meiner Bestellungen bei DX beim Zoll hängen geblieben (ein andere kam dabei sogar heute durch...).

    Angeblich sei die Rechnung bzw der Zahlungsbeleg nicht draußen angepappt. Na, wir werden es sehen.
    Jetzt soll ich soll ich Rechnung bzw Zahlungsbeleg mitbringen. Reicht da die Invoice, die man bei DX runterladen und ausdrucken kann? Oder wollen die noch irgendwas von Paypal sehen, dass ich meine $ 19,80 wirklich geschickt habe?

    Jungfäulich und ahnungslos,
    TYSON
    @ WCG

  2. #2
    Kinobesitzer Avatar von frauhansen
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    Warenwert muss bestimmt werden, dafür reicht die Rechnung. Auf welchem Wege Du bezahlst ist irrelevant.
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    Zitat von Gartek
    Ich kann immer nur einen gleichzeitig fahren lassen.

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  3. #3
    Flicken-Habicht Avatar von goemichel
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    Auf meiner letzten Benachrichtigung stand, ich solle einen Zahlungsbeleg mitbringen. Ich würd also vorsichtshalber den Ausdruck von paypal mitnehmen...
    Gruß, Michael
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  4. #4
    Mr. Hochdruck
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    AW: dealextreme vs Zoll

    Aus meiner Erfahrung raus: Rechnung und Paypal-Beleg. In der Kombination kann man feststellen, ob das auf dem Paypal-Beleg auch die Ware im Paket ist.

  5. #5
    Kinobesitzer Avatar von frauhansen
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    Zitat Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
    Auf meiner letzten Benachrichtigung stand, ich solle einen Zahlungsbeleg mitbringen. Ich würd also vorsichtshalber den Ausdruck von paypal mitnehmen...
    Damit begeben sich die Zoll-Leute auf sehr merkwürdiges Gebiet.
    Denn was der Zoll festzustellen hat ist ob die waren über den Zoll darf und ob sie Zollpflichtig ist.
    Rechnung _muss_ also ausreichen. Vorausgesetzt natürlich das die Rechnung detailiert genug ist um offenkundig zum Produkt zu gehören. Dafür reicht aber die Produktbeschreibung und/oder Artikelnummer Shop. Kein Seriennummer oder somst was.
    Der Geldfluss für die Ware hat die nen Scheissdreck zu interessieren. Was wenn das ein geschenk ist? Was wenn via Gutschein bezahlt?

    Ich lebe hier quasi AUF der Zollgrenze, umgeben vonn Zollgrenze, ich bin Zollgrenze ;-) Das heisst nicht das ich mich mit dem Inlandszoll besonders viel erfahrungen habe, aber mit dem Zoll hier komme ich mit dem schweizer und dem deutesschen sicher alle 4 Wochen in Kontakt.
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    Zitat von Gartek
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  6. #6
    Dauergast
    Threadstarter
    Avatar von Tyson
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    Zitat Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
    Auf meiner letzten Benachrichtigung stand, ich solle einen Zahlungsbeleg mitbringen.
    Ja eben, das stand bei mir ja auch und machte mich stutzig.
    Ist ja auch plausibel - klar kann ich für den Zoll eine pro-forma-Rechnung über 5,- schreiben und in Wahrheit einen Kaufpreis von 500,- vereinbaren. Insofern logisch, dass sie überprüfen wollen, ob die Zahlung über den selben Betrag ist wie die Rechnung.
    Aus dem DX-Ausdruck ergibt sich nur "Payment received" oder so. Wer weiß, ob das gleichwertig ist. Dann werde ich mal lieber noch nen Paypal-Ausdruck mitnehmen.
    @ WCG

  7. #7
    Flicken-Habicht Avatar von goemichel
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    Tut ja nicht weh.
    Gruß, Michael
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  8. #8
    Dauergast
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    Avatar von Tyson
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    Eben. Und ob die das jetzt "dürfen" oder ich nicht - Hauptsache, es erspart mir, da ein zweites Mal aufschlagen zu müssen, weil irgendsoein Oberzöllner zeigen will, wer den Längeren hat und einen auf ganz pingelig macht.

    So weiß ich wenigstens Bescheid. Das ist mal Lebenshilfe at its best. Vielen Dank!
    @ WCG

  9. #9
    Dauergast
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    Avatar von Tyson
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    Ergebnis von der Aktion: der DX-Umschlag war natürlich von außen haargenau so beklebt, wie jeder andere DX-Umschlag seit Urzeiten auch (so z.B. der, den ich am gleichen Tag auch problemlos zugestellt bekommen habe), insb. war außen der Betrag gut lesbar. Der Zollheini hat dann gefragt, was drin sei (nicht, dass das draufstünde) und meinen Paypal-Ausdruck abgestempelt und behalten, DX-Ausdruck hat ihn nicht interessiert.
    @ WCG

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