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Thema: Sanierung einer Betonmauer ... oder wie ich auszog um gegen Windmühlen zu kämpfen ;-)       

  1. #1
    Platzanweiser Avatar von waschbaerbauch75
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    Sanierung einer Betonmauer ... oder wie ich auszog um gegen Windmühlen zu kämpfen ;-)

    Hallo zusammen,

    nachdem hier die große Baukeule geschwungen wurde (und weiter wird) ist aufgefallen das ein 4-6 Meter langer Abschnitt einer Betonmauer langsam aber sicher vor sich hin bröckelt. Wie man auf den Fotos sehen kann gibt es schon mehr als faustgroße Löcher in der Wand links vom Carport. Noch dazu fehlen schon ziemlich große Stücke vom Putz an der Garage (Ecke rechts oben). Der Putz an der Garage ist schon oben wie unten längs gerissen und an der rechten Ecke von oben nach unten. Das Ganze sieht natürlich nicht nur häßlich aus, sondern ist zumindest in meinen Augen auch gefährlich - erst recht wenn dann mal Nachwuchs ins Haus steht, der sich dann hier frei bewegen dürfen soll.

    Die Mauer ist so ca. 50-60 Jahre alt und wenn man mit einem Stock mal durch die Löcher pult, dann rieselt der Sand fröhlich raus nach 50 Jahre Gefangenschaft. In der Nachbarschaft sagte man mir, das nennt man hier 'Eins zu Lindemann' - also eine Schaufel Zement und x Schaufeln Sand
    Lindemann ist dann wohl die Baufirma die dort mal sparsam mit dem Zement gewesen ist ..

    Da das ja 'so' nicht bleiben kann ist nun die Frage - kann man sowas tatsächlich sanieren? Ich hab das natürlich der Hausverwaltung von gegenüber gemeldet, da die Mauer ja das Grundstück der Eigentümer nebenan abfängt und diese sich folglich darum kümmern müssen inkl. der Absturzsicherung, das da nix mehr auf mein Grundstück fällt - Wasser von deren Parkplatz auf mein Grundstück läuft oder da mal ein Auto den Bremspunkt verpasst. Denn wenn man sich den jetzigen Maschendrahtzaun ansieht, dann ist das in der Vergangenheit wohl des öfteren vom Maschendrahtzaun abgehalten worden. Sogar die Metallpfähle vom Zaun sind schon auf mein Grundstück rüber gebogen..

    So wie ich den Hausverwalter grad verstanden hab soll Montag jemand vorbeikommen und das 'mal kurz' ausbessern.
    Mein Laienverstand sagt mir ja 'das kann nix werden' wenn die da vorne nur was zuschmieren und die Betonwand schon so brüchig ist. Das Wasser vom Parkplatz oben was immer zur, hinter und in die Mauer gelaufen ist hat ja sicherlich auch dazu beigetragen das der Beton 'gesprengt' wurde. Ich möchte das ja einmal für die nächsten 30 Jahre oder länger ordentlich haben und nicht alle 2-5 Jahre wieder eine Firma in meinem Garten die dann die marode Mauer saniert. Welche Ansprüche - auch unter Aspekten der Sicherheit - hab ich in diesem Fall an die Eigentümergemeinschaft? Kann ich auch optisch etwas 'fordern'? Also ordentlich verputzt, weiß gestrichen oder Sonstiges?

    Als neue 'Absturzsicherung' stellen sich die Eigentümer einen schicken 'Mattenzaun' vor - von Rammschutz das keiner ausversehen über die Mauer hinweg fahren kann wollte man nichts hören.. Die Antwort auf die Frage nach Rammschutz lautete in etwa: 'Hier sind ja alle alt genug um parken können zu müssen, da machen wir nichts.' .. Das hat man ja schon beim jetzigen Zaun gesehen wie gut das klappt ..

    Ist so eine Absturzsicherung zulässig, kann man da auf einen Rammschutz bestehen, wie sind da die gesetzlichen Auflagen?

    IMAG0325.jpgIMAG0326.jpgIMAG0327.jpgIMAG0429.jpgIMAG0447.jpgIMAG0449.jpg
    Geändert von waschbaerbauch75 (01.07.2011 um 14:31 Uhr)
    Viele Grüße
    Mario
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  2. #2
    Kartenabreißer
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    Moin

    Als absoluter Laie den Pool eingraben und mit dem Aushub ein schräges Beet an der Mauer anlegen, mit ein paar schönen großen Steinen als Durchfahrschutz

    CU Christian
    So, what's the plan?
    No plan - just bigger guns.

  3. #3
    Platzanweiser
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    Avatar von waschbaerbauch75
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    Ja das ist nur wenig zielführend, weil ich dadurch mein Grundstück opfere und maximal 1,8m hoch darf ... den Nachbarn auch noch eine Rampe zum runterfahren bauen war ja nicht mein Ansatz, damit sie ihre Autos nicht beschädigen

    PS: Einer der Bauabschnitte ist ja 'begradigen des Grundstücks'

    IMAG0554.jpg
    Geändert von waschbaerbauch75 (01.07.2011 um 15:32 Uhr)
    Viele Grüße
    Mario
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  4. #4
    Kartenabreißer
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    ich dacht ja nur - vor dem Parkplatz wär das bei 45° Neigung ja auch nur 1m Tief, und Pool Steine hab ich auf den Bildern auch gesehen

    So wie hier Anhang 1049 (an der Rampe bleiben die dann auch hängen )





    edit: Anhang 1049? - Bilder hochladen üb ich noch mal
    So, what's the plan?
    No plan - just bigger guns.

  5. #5
    Platzanweiser
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    Avatar von waschbaerbauch75
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  6. #6
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    Avatar von waschbaerbauch75
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    Geändert von waschbaerbauch75 (01.07.2011 um 17:38 Uhr)
    Viele Grüße
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  7. #7
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    Avatar von waschbaerbauch75
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  8. #8
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    Avatar von waschbaerbauch75
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    Teil 4
    IMAG0708.jpgIMAG0707.jpg ... und das war dann auch meine Foto-Session an der frischen Luft
    Viele Grüße
    Mario
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  9. #9
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von Eisenwolf
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    Meine Fresse! Das erinnert mich an meine frühe Kindheit in Frankfurt/Main. Da gab es noch massig Trümmergrundstücke aus dem 2. Weltkrieg...
    Gruß
    Eisenwolf

  10. #10
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    Avatar von waschbaerbauch75
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    Ja komm mal her... dann bekommst du einen kostenlosen Rundgang durch deine Kindheit

    Ich sag mal so - an dieser Mauer ist sicherlich auch seit der Zeit damals nicht wirklich etwas gemacht worden...
    Viele Grüße
    Mario
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  11. #11
    Kartenabreißer Avatar von TripleSix
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    Mal kurz ausbessern dürfte schwierig werden.

    Mauer abreissen. Neue Betonwand giessen. Im erdberührenden Bereich gegen Feuchtigkeit abdichten. Oberhalb mit Zementputz verputzen.
    Als Absturzsicherung kann ja wieder ein Maschendrahtzaun, oder Doppelstabgittermattenzaun verwendet werden.
    Als 'Bremsklotz' könnte man ja ein paar Rundhölzer vor den Zaun legen und befestigen.

    An der Garagenwand den Putz kplt. abklopfen, Fehlstellen im Mauerwerk ausbessern,
    und neu verputzen.

    Wer, was und wieviel bezahlen muss...keine Ahnung.

  12. #12
    Platzanweiser
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    Avatar von waschbaerbauch75
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    Ja zahlen müssen die Eigentümer da unter sich ausmachen. Das ist soweit schon geklärt. Das ist allerdings wohl auch der Grund warum der Hausverwalter Montag um 7Uhr mit nem 'Handwerker' auftauchen möchte um das 'mal kurz' auszubessern - wird ja günstiger ...

    Mit Mauer abreissen und eine neue Betonwand giessen oder Betonfüllsteine oder Beton L-Winkel wäre ich ja sofort einverstanden. Ich möchte ja nur das ich da die nächsten 30 Jahre und länger keinen Ärger mehr mit hab..

    Der Mist fängt ja schon damit an, dass das Regenwasser vom höheren Grundstück bei mir da an der Mauer runterläuft. Hatte ja auch ein oder zwei Fotos mit der Mauer von 'oben' gemacht wo man den Riss bzw. die Rinne sehen kann wo das Wasser zum Teil hinter die Mauer läuft. Das wurde damals halt mal so fröhlich aus der Hüfte hingepuzzelt..
    Geändert von waschbaerbauch75 (01.07.2011 um 19:11 Uhr)
    Viele Grüße
    Mario
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  13. #13
    Kartenabreißer Avatar von TripleSix
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    Der Mist fängt ja schon damit an, dass das Regenwasser vom höheren Grundstück bei mir da an der Mauer runterläuft. Hatte ja auch ein oder zwei Fotos mit der Mauer von 'oben' gemacht wo man den Riss bzw. die Rinne sehen kann wo das Wasser zum Teil hinter die Mauer läuft. Das wurde damals halt mal so fröhlich aus der Hüfte hingepuzzelt..
    Und so lange da Wasser reinläuft, iss alles andere nur Flickschusterei.
    Vllt. sollte man oben noch eine Ablaufrinne z.Bsp. sowas setzen (Belastungsklasse beachten), und der Betonwand ein Gefälle zu den Parkplätzen hin gönnen.

  14. #14
    Platzanweiser
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    Avatar von waschbaerbauch75
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    Ja das oder sowas ähnliches wäre auch mein Vorschlag - einmal und dafür ordentlich das Problem beseitigen.
    Bis zum Telefonat vorhin war ich auch der Meinung das ich das bei der letzten Zusammenkunft dem Verwalter gegenüber so rübergebracht habe. Einmal ordentlich fertig machen, im Moment ist bei mir ja noch Baustelle und dann können die auf meinem Grundstück das machen und danach ist Schicht im Schacht und alle haben Ruhe.

    Offensichtlich hat er am Montag (dieser Woche) aber von der Eigentümerversammlung den Auftrag bekommen das hinzupfuschen. Das passt mir natürlich gar nicht.
    Um die besagte Ablaufrinne zu legen müssten sie ja den Parkplatz - an der Stelle ist glaube ich Betonboden gegossen - aufreissen und das kostet natürlich.
    Kosten von denen die Eigentümer natürlich nichts haben und die sie nach Möglichkeit vermeiden möchten.

    Soweit es meinem Kenntnisstand entspricht darf erstmal aus der Mauer - die mal auf der Grenze gestanden hat und nun über die Jahre im Bereich von 2-3 Zentimertern auf mein Grundstück gewandert ist - nichts auf mein Grundstück fallen. Gleiches sollte wohl auch für die Rückwand der Garage gelten, welche ebenfalls auf der Grenze steht. Normalerweise wäre der Zaun zur rechten Seite des Grundstücks meiner, in diesem Fall aber wo es die Absturzsicherung ist, da muss ebenfalls der / die Eigentümer der abfangenden Mauer dafür Sorge tragen. Da kann ich also schlecht mitbestimmen denke ich. Die Frage ist ja eher was ich da für ein 'Mitspracherecht' hab und was ich als 'dienendes' Grundstück dulden muss. Bei der 'Lösung' das mit irgendwas auszubessern sträuben sich mir schon im Vorwege die Nackenhaare. Die Löcher gehen ja fast bis zur Mitte der Mauer, mindestens bis ein drittel der gesamten Mauerstärke. Irgendwie hab ich auch den Eindruck das das alte Fundament auf der linken Seite irgendwie 'abgesackt' ist im Vergleich zum rechten Fundament. Also da ist ja oben ne komplette Ecke weg und rechts davon fängt dann ein neues Fundament an welches bis zur Strasse dann geht.
    Viele Grüße
    Mario
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  15. #15
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von baustelle100a
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    OK erstmal die Kurzform.

    Sanierung kann man hier wirklich vergessen. Für jede Sanierung müssen erstmal die losen Bestandteile entfernt werden (meist Sandstrahler), aber bei dem Einsatz von so 'nem Dings hier wird dann wohl die komplette Mauer gleich mit entfernt. Dann nimmt man normalerweise harzgebundene Sanierer für kleine Risse oder PCC-Mörtel für große Füllstellen. Das hier ist allerdings eine einzige Füllstelle.

    Übrigens wbb,
    den Kampf gegen Windmühlen sollte man immer SCHRIFTLICH aufnehmen, in diesem Falle dringend geboten. Mal eben anrufen und freundlich bitten bringt Dir spätestens dann nichts, wenn es Streit gibt.

    Zum Problem:
    Dein Nachbar hat für sein Grundstück eine Verkehrssicherungspflicht. Fällt von ihm was zu Dir, wird Dein Grundstück in irgendeiner Form tangiert, was von ihm zu vertreten ist (und dazu gehört in diesem Falle auch das bei Dir Rüberlaufen seines Parkplatz-Schmutz-mitnehmenden-Regenwassers), hat er das zu beheben. Du musst ihn allerdings SCHRIFTLICH mit FRISTSETZUNG dazu auffordern, seiner Pflicht nachzukommen. SCHRIFTLICH......IMMER....
    Was dahinpfuschen oder durch Sichtschutz die Sch... einfach verdecken geht auch nicht.
    - Auffordrung zur fachregechten Reparatur bis zum...,
    - Bekunde, dass Du für die Arbeiten nach vorheriger Ankündigung der Arbeiten mit Termin und virraussichtlicher Dauer Dein Grundstück zum Betreten freigibst (bitte nicht einfach sagen OK, kommen Sie mal, wenn was ist, - dann hat der Gegenüber sowas wie Dauerbaustellenbetretungsrecht.

    Und noch eines.
    Ob Dir die Seite zur Einzäunung gehört oder nicht, regelt Eure LBO oder, wenn vorhanden, Euer Bebauungsplan. Diese regeln aber nur solche Geschichten, die auf der Grundstücksgrenze stehen oder gesetzt werden. Es steht Dir jederzeit frei, auf Deiner Seite vor der Grundstücksgrenze knirsch dran einen eigenen Zaun bis Höhe180 zu setzen.
    Und wenn der Nachbar eine Gefährdung schafft (hier durch den "Betrieb" eines Parkplatzes), ist er immer verpflichtet, auf seine Kosten für Gefahrenabwehr zu sorgen, egal ob Du der Seite des Zaunes verpflichtet bist oder nicht.
    Übrigens hat der Carport auch ein statisches Problem. Da hat es das Dachauflager zerhauen - nehme an, dass nachträglich eine Seite des CP erhöht wurde, um ein Gefälle zu schaffen. Die Last des Daches wird aber nicht ordentlich verteilt und drückt jetzt auf die Wand, die zu alt und zu marode ist, um das ableiten zu können.
    Schreib dem das gleich mit in Deinen Liebesbrief rein, dass Du Bedenken hast wegen der Standfestigkeit und fordere ihn auf, .....das hatten wir ja schon.

    Deine Bilder bitte schön aufheben zwecks Beweissicherung.

    Gruß Kerstin

    PS:
    Übrigens gute Idee mit der PN, dann krieg ich per Mail Bescheid, mal das HKT aufzuklappen. Bin zur Zeit nicht ständig online.
    Wenn Du möchtest, kannst Du mir mal alle Bilder per Mail rüberschichen. Addy und Tel. kommt gleich nach.
    Gruß

  16. #16
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von baustelle100a
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    Noch was vergessen.
    Mach denen gleich klar, dass Du nur zu einer Baustellen-Repatratur-Grundstück-Begehungs-Zustimmung bereit bist für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten, welche vorher terminlich in Art, Umfang und Dauer zu benennen sind. Außerdem musst Du nicht einfach akzeptieren, wenn die sagen, wir rücken am XzuYzeit an und campieren hier ersteinmal.

    Du bist ansonsten dann an einem solchen Termin vielleicht ganz bestimmt auch zu Hause beim Grillen mit zufällig mitlaufender Cam, oder?

    Gruß Kerstin

  17. #17
    Platzanweiser
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    Avatar von waschbaerbauch75
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    Super! Vielen lieben Dank für deine Rückmeldung. Heute Abend hätte ich zwar nicht mehr damit gerechnet, aber umso besser.
    Die Bilder sind natürlich schon auf zwei getrennten PC Systemen verfügbar und damit relativ sicher solange kein Flugzeug oder Komet mein Haus trifft
    Dann werde ich mal zusehen das der Hausverwalter morgen erstmal einen 'Baustopp' von mir verordnet bekommt und nicht am Montag hier aufschlägt um das hinzupfuschen oder soll ich den 'Fachmann' erstmal erscheinen lassen und dann vorher sagen 'Nee nee - so haben wir nicht gewettet, heute ist Baubesprechung und der Rest wird dann schriftlich festgehalten!'?

    Ich dachte mir schon das du nicht so regelmäßig am PC bist und da hier ja das Benachrichtigungssystem mit funktioniert hab ich einfach mal gehofft das es dich irgendwann am Wochenende mal erreicht.
    Viele Grüße
    Mario
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  18. #18
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von baustelle100a
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    Verwalter bekommt "Baustopp" bis zur Offenlegung von Art und Umfang der Arbeiten sowie der durchführenden Firmen. und zwar schriftlich von Deiner Seite mit Forderung einer ebenso schriftlichen Ankündigung/Offenlegung der Arbeiten.

    Bitte das Wort "Baustopp" nicht lapidar im Schreiben oder so verwenden, dieses ist ein Begriff, an den ein Rattenschwanz von Verordnungen und Gesetzteslagen gebunden ist. Einen Baustopp ausrufen kann nur die Baubehörde selbst. Ein Bauherr oder Beteiligter kann nur eine Bauunterbrechung bzw. eine Verweisung zur Einstellung der Arbeiten veranlassen.

    Hau ihm gleich noch 823 bzw 836 BGB um die Ohren bezüglich der Standsicherheit von Mauer und Wand und der damit verbundenen Haftung, zweifel die Standsicherheit an und verkünde, diese Problematik sowie die des Regenwasser-Brühe-Spender-Parkplatz beim Ordnungsamt (ab)klären zu wollen.
    Dazu noch:
    "Ein Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Damit trägt er
    die Verkehrssicherungspflicht. Verkehrssicherungspflichtig ist derjenige, der die Benutzung eines Grundstücks
    zulässt."
    Der BGH definiert das wie folgt:
    ""Der Verkehrssicherungspflicht ist genügt, wenn die nach dem jeweiligen Stand der Erfahrungen und Technik
    als geeignet erscheinenden Sicherungen getroffen sind..."
    Stichwort ist hier STAND DER TECHNIK und gleich hinzunehmen ALLGEMEIN ANERKANNTE REGELN DER BAUKUNST

    Wenn Du den Verwalter weiter ärgern willst, lass Dir seine Vertretungsvollmacht bzw. Bestallung durch die Eigentümerversammlung zeigen. Der Eigentümerversammlung gegenüber musst Du das Wort Haftung mehrfachbetonen und auch, dass Du in dieser Hinsicht die Kompetenz des Verwalters bei der Klärung der Prpblematik nicht anzweifeln willst, aber den Eindruck hast, dass es zwischen dem Verwalter und den Eigentümern zu einem Missverständnis bei der Absprache der Umsetzung der Reparatur gekommen ist. . Der Parkplatz ist sogenannte Gemeinschaftswegefäche, die Eigentümer haten gesamtschuldnerisch, d.h. Du kannst jeden in Regress nehmen. Entscheidend dafür ist allein die bestehende Miteigentümerschaft an der Gemeinschaftswegefläche.
    Höhenunterschiede zwischen Grundstücken sind immer abzusichern, und zwar auch aus der Verkehrssicherungspflicht heraus. Hie sind die Besitzer/Eigentümer des höher gelegenen Grundstückes zur Sturz-Sicherung dann verantwortlich, wenn die höher gelegene Fläche als Nutz- oder Verkehrsfläche ausgewiesen oder beansprucht wird.
    Die Sicvherung ist so anzubringen (hier Geländer oder fester Zaun), dass einerseits die Nutzer der Oberen Fläche vor Schaden durch Abstürzen bewahrt werden, andererseits das unten gelegene Grundstück nicht durch Abrutschen der Hangfläche oder durch herunterstürzende Gegenstände oder Bewohner "verunreinigt" wird.

    Hab ich noch was vergessen?

    Glaub nicht.

    Bis dann.
    Gruß Kerstin

  19. #19
    Platzanweiser
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    Avatar von waschbaerbauch75
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    Wow! Hochdruck um diese Uhrzeit - liebe Kerstin - ja da hast du mir aber ganz schön geholfen und mich vor schlimmen Fehlern hier bewahrt. An was man nicht alles denken muss, wenn man einfach nur nicht die Autos der Nachbarn oder (früher oder später) den halben Parkplatz von nebenan auf seinem Grundstück liegen haben möchte..

    DANKE!

    PS: Ich möchte weder den Verwalter noch meine Nachbarn oder die Eigentümer ärgern - alles was ich möchte ist das das abzufangene Grundstück auf dem Stand der Technik nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst abgefangen wird und mir der Verwalter vorab schriftlich eine Ankündigung mit der Offenlegung/Ankündigung von Art und Umfang der zu verrichtenden Arbeiten zukommen lässt! .oO( ich hoffe das ist so korrekt zusammengefasst )
    Geändert von waschbaerbauch75 (01.07.2011 um 23:44 Uhr)
    Viele Grüße
    Mario
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  20. #20
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von baustelle100a
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    Gern geschehen.
    Sitz eh noch an der Nachbearbeitung von der Woche.

    Guck jetzt noch schnell mal in den Nachbar-Thread. Glaub, Ecki fummelt auch wieder am Garten-Grill-Häusle.

    Dir noch ein gutes Nächtle.

    Gruß Kerstin

  21. #21
    Platzanweiser
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    Avatar von waschbaerbauch75
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    Gute Nacht
    Viele Grüße
    Mario
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  22. #22
    Cineast Avatar von JPK
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    Und falls die schriftliche Form nicht ueberzeugt - bin ich fuer Selbsthilfe.

    Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht ...

    Wenn dem ersten Fahrzeug- und Parkplatz-Eigentuemer mal ein paar Brocken Putz auf sein Auto rieseln, werden die auch sicherlich mal den Kaercher einschalten
    "Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie!"

  23. #23
    Platzanweiser
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    Avatar von waschbaerbauch75
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    Sodele - immerhin hat der Verwalter auf meine AB Nachricht reagiert und wollte mir ein schlechtes Gewissen einreden.. Wieso schriftlich und wieso will ich was wissen und warum vorher reden, er wäre ja schon mit seinem Fachmann vor Ort gewesen und hätte alles gesehen, wie ich darauf kommen würde das ich ihm vorschreiben könne was zu machen ist und wenn er den Handwerker für Montag absagt, dann hat der wohl erstmal lange keine Zeit mehr und da sollte ja auch gleich der Zaunbauer (der ist neu auf der Liste) erscheinen und das auch gleich am Montag Morgen erledigen ... SAAA-GEN-HAFT ...

    Dank der Hilfe von Euch hier (Danke Kerstin und TripleSix) hab ich soeben ein Anschreiben an die Hausverwaltung geschickt und bin in freudiger Erwartung auf die Antwort welche ich mir bis zum nächsten Freitag erbeten hab. Der 'Wind' ist gesäht, mal sehen ob ich Sturm ernten werde ...

    PS: Da kam auch schon mal die Lesebestätigung der Email (PDF) *timebomb*
    Viele Grüße
    Mario
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  24. #24
    Gastronomie-Mitarbeiter Avatar von baustelle100a
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    Dann viel Glück. Munition zum hinterherfeuern ist noch genug vorhanden.

    Wieso wurde der Thread eigentlich unter "Do-it-yourself: Video-/Audio-Bearbeitung und sonstige Basteleien/Sonstiges " versenkt.

    Oder gehst Du davon aus, dass das nachbarliche Bauprojekt Filmreife erreicht - sowas wie "und täglich grüßt die Wand....Notsanierung - Zusammenbruch...Notsanierung , bei den vorher-nachher-Bildern dürfen wir dann raten, ob die Wand oder die Bilder bearbeitet wurden.....

    Gruß Kerstin

  25. #25
    Kinobesitzer Avatar von BergH
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    tach auch !

    Kerstin.
    Wenn Du zum nächsten Boardtreffen kommst, komme ich auch.
    Eine Frau wie Dich muß man einfach kennenlernen.
    (Und lass Dir von den AQnderen bestätigen:
    Ich bin völlig harmlos.
    Gruss BergH
    Und einen schönen Gruß an die NSA ;-)

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