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Thema: Telekom Miet Router muss wieder retouniert werden !?!       

  1. #1
    Cineast Avatar von JPK
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    Telekom Miet Router muss wieder retouniert werden !?!

    Was ein Problem ....

    Grade eben mit meiner Tante gesprochen - sie hatte einige Jahre einen Speedport von der Telebim zur Miete, der aber schon seit 3 Jahren nicht mehr genutzt wurde und den ich dann einfach mal (im Zuge des Aufräumens ihrer EDV) mitgenommen habe und entsorgt hatte.
    Ich wußte gar nicht (und meine Tante auch nicht) das der Router mit 6 Euro pro Monat gemietet war.
    Seit einiger Zeit (wegen vielen Querelen mit der Telekom) sind sie nun Kunde bei Vodafone.

    Nun kam ein Schrieb, das der Router bitte retouniert werden soll, ansonsten seien Entschädigungen fällig.

    WTF ?!

    Das Teil ist sicherlich schon 3-4fach abbezahlt und nun wollen die den Schrott wieder zurück ?!

    Hat da schon mal einer Erfahrungen mit gemacht, wie man damit umgeht?

    Ciao - Jörg
    "Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie!"

  2. #2
    Kinobesitzer Avatar von BergH
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    tach auch !

    Geh zum Wertstoffhof , hole einen Router (egal welchen) und schick ihnen den.
    Keine sau dort kann erkennen, ob es der richtige ist,
    aber dass ein Router retouniert wurde bestätigen die dann.

    Terror Com, da kann nichts gutes von kommen.
    [Liebevoll das Unitymedia.-Kabel tätscheln]

  3. #3
    Flicken-Habicht Avatar von goemichel
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    Ha! Hast du 'ne Ahnung. Die wissen Typ und Serien-Nummer und wollen genau den... (böse auf Unitymedia-Kabel schiel...)

  4. #4
    Platzanweiser Avatar von prenz
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    An welchen Tag wäre denn die fristgemäße Rücksendung des Routers fällig geworden (also das Ende der Miete über den Router)? Wenn das in 2012 oder früher war, dann würde ich mich auf Verjährung berufen. Ansonsten mal schauen, wieviel Entschädigung die überhaupt wollen, und bei genügend hohem Betrag oder ausreichendem Kampfgeist die Entschädigungshöhe bestreiten - nach der langen Zeit hat Telebimm den Router buchhalterisch sicher schon komplett abgeschrieben, also Buchwert 1€, und die würde ich im Streitfall auch erst mal als Zeitwert für die Kiste behaupten. Zusätzlicher Bonus, wenn die Entschädigung mit USt beziffert wird: Umsatzsteuer rausstreichen - T ist vorsteuerabzugsberechtigt.

  5. #5
    Flicken-Habicht Avatar von goemichel
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    Zitat Zitat von prenz Beitrag anzeigen
    Wenn das in 2012 oder früher war, dann würde ich mich auf Verjährung berufen.
    Nope. Nicht bei Rückgabeansprüchen (des Eigentümers). Das verjährt erst in 30 Jahren...

  6. #6
    Platzanweiser Avatar von prenz
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    Oh, da hast Du recht. Ich habe da falsch gedacht...

  7. #7
    Kinobesitzer Avatar von frauhansen
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    imho checkt dort keiner beim Wareneingang eine Seriennummer.
    Klar wissen die das im Anschreiben das dieser retunriert werden muss, denn auf diesem Datensatz basiert ja das Anschreiben.

    Hole einen vom Schrott und schreib hinten handschriftlich die SN drauf... dann kann die der arme sklave dort abtippen und gut iss... einen Versuch ist es wert.
    Kost Dich nicht mehr als das Porto und ein breites Grinsen.
    Alternativ kannst auch nen Backstein mit der SN versehen und verschicken... wird wohl auch funktionieren

  8. #8
    Cineast
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    Avatar von JPK
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    Ja - auf so was wird es hinauslaufen. Noch ein bisschen Nutella, Ketchup, Sirup druberkippen, einmal durch den Staub ziehen und mit 'nem Kippenstummel garnieren und ab ins Paket.
    Derjenige, der den Kasten auspackt wird sicherlich keine weiteren Fragen haben *hrrrhrrrhhrr*

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